Musik, Foto, Design, Grafik, Kunst, Presse.
Da im Urheber- und Medienrecht die Lizenzierung urheberrechtlicher Nutzungsrechte eine wichtige Rolle spielt, ist ein Schwerpunkt unserer Arbeit der Entwurf, die Prüfung und Verhandlung von Lizenz- und Nutzungsvereinbarungen in deutscher und englischer Sprache, wie z.B. im Musikrecht Künstler-, Bandübernahme-, Management-, (Co-) Verlags-, Vertriebsverträge (physisch/nicht-physisch). Im Filmrecht z.B. Drehbuch-, Regie- und Schauspielerverträge, im Fotorecht z.B. Agenturverträge und Model-Release-Verträge.
Es gibt eine Vielzahl von Verträgen im Bereich des Urheber- und Medienrechts. Sprechen Sie uns einfach an. Wir entwerfen erforderlichenfalls den passenden Vertrag für Sie!
Wir beraten und vertreten außerdem Urheber und Leistungsschutzberechtigte im Hinblick auf ihre Rechtsbeziehungen zu den Verwertungsgesellschaften GVL, GEMA, BILD-KUNST und VG Wort oder der Künstlersozialkasse (KSK).
Im Fotorecht kommt es z.B. immer wieder zur unberechtigten Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken der Fotografie durch ungenehmigte Verbreitung. Wir beraten und vertreten auch in solchen Fällen umfassend.
Im Bereich des Presserechts übernehmen wir die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aufgrund der Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrecht, z.B durch ehrverletzende Äußerungen oder einer Verletzung des Rechtes am eigenen Bild.