Welche voraussichtlichen Kosten auf Sie zukommen, klären wir gemeinsam vor Beginn der Tätigkeit im persönlichen Gespräch ab.
Grundsätzlich richtet sich die Vergütung von Rechtsanwälten nach Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit sowie dem Gegenstandswert. Es gelten dabei folgende Rahmenbedingungen:
Erstberatung (Kosten je nach Umfang)
In einer Erstberatung erhalten Sie zu Ihrem Rechtsproblem einen Rechtsrat oder eine Auskunft, welches weitere Vorgehen in Ihrem speziellen Fall am sinnvollsten ist, bzw. welche Chancen und Risiken bestehen. Das Honorar für die Erstberatung beträgt je nach Umfang und Schwierigkeit bis zu Euro 250,00 zzgl. 19% MwSt. 47,50.
Außergerichtliche / Gerichtliche Tätigkeit
Bei weitergehender außergerichtlicher Beratung, z.B. der Verhandlung mit Gegnern kann nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach vereinbarten Stundensätzen oder Pauschalhonoraren abgerechnet werden.
Bei der Vertretung vor Gericht wird nach dem RVG abgerechnet. Die voraussichtlichen Kosten kalkulieren wir gerne vorab für Sie.